CENSYS, INC.
BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Zuletzt aktualisiert: Oktober 7, 2024
Die folgenden Censys, Inc. Geschäftsbedingungen (diese "Geschäftsbedingungen") gelten für die Organisation, die ein Angebot (wie unten definiert) abgibt, das auf diese Geschäftsbedingungen verweist ("Kunde"), und für den Service (wie unten definiert), der in diesem Angebot enthalten ist. Diese Geschäftsbedingungen, zusammen mit allen anwendbaren Anlagen, Anhängen, Ergänzungen und Angeboten, stellen die vollständige Vereinbarung zwischen Censys, Inc. ("Censys") und dem Kunden bezüglich der Bestellung und Nutzung des Dienstes durch den Kunden im Rahmen des jeweiligen Angebots dar. Censys kann diese Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten frühestens am folgenden Datum in Kraft (das "Datum des Inkrafttretens"): (a) dem Datum, an dem der Kunde eine Schaltfläche anklickt, die sein Einverständnis mit diesen Bedingungen anzeigt; (b) dem Datum, an dem der Kunde ein Angebot oder ein anderes Bestelldokument abschließt, das diese Bedingungen enthält; und (c) der Nutzung des Dienstes durch den Kunden. Im Falle eines Konflikts haben diese Geschäftsbedingungen Vorrang vor einem Anhang, einer Anlage, einem Nachtrag oder einem Angebot, es sei denn, ein solcher Anhang, eine Anlage, ein Nachtrag oder ein Angebot besagt, dass eine bestimmte Bestimmung dieser Vereinbarung durch eine bestimmte Bestimmung dieser Vereinbarung ersetzt wird.
1. DEFINITIONEN.
1.1 "Dienstleistung" bezeichnet die Dienstleistung(en) (einschließlich des Eigentums von Censys (wie nachstehend definiert), das zur Erbringung dieser Dienstleistung(en) verwendet wird), die in einem entsprechenden Angebot angegeben und von oder im Namen von Censys gehostet und dem Kunden gemäß diesen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt wird, wobei diese Dienstleistung(en) von Zeit zu Zeit von Censys nach eigenem Ermessen geändert oder erweitert werden können. Der Service umfasst die Software-as-a-Service ("SaaS"), die dem Kunden von Censys in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt wird, einschließlich der Bereitstellung des Zugriffs auf die SaaS und die Dokumentation (wie unten definiert), wie im Angebot angegeben und beschrieben, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden die SaaS zur Verfügung zu stellen oder die in der entsprechenden Dokumentation dargelegten Funktionen auszuführen. Der Service umfasst auch jegliche andere Software, Ausrüstung, Onboarding, Konfiguration/Integration, Benutzeridentifikation, Passwortänderungsmanagement und technische Unterstützung des Kunden sowie Verbindungen, die von Censys oder seinen Providern unterhalten werden, um dem Kunden den Zugang und die Nutzung der SaaS in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen zu ermöglichen. Der Service wird über das Internet oder über andere elektronische Mittel zur Verfügung gestellt.
1.2 "Censys Daten" bezeichnet die Daten und Ergebnisse, die über den Dienst bereitgestellt oder erzeugt werden.
1.3 "Dokumentation" bezeichnet jede Dokumentation über den Dienst, die dem Kunden von Censys in elektronischer oder anderer Form zur Verfügung gestellt wird und die von Censys jederzeit aktualisiert werden kann.
1.4 "Angebot" bezeichnet je nach Fall ein Angebot oder eine Bestellung, die sich auf diese Geschäftsbedingungen bezieht und (a) von den Parteien einvernehmlich vereinbart und ausgeführt wurde; und (b) alle Geschäftsbedingungen, die dem Kunden auf einem webbasierten Produkt von Censys vorgelegt werden und denen der Kunde zugestimmt hat (wie durch Anklicken einer Schaltfläche oder eines Kontrollkästchens mit ähnlicher Markierung durch den Kunden angezeigt).
1.5 "Search Abfragen" sind Abfragen, die vom Kunden über den Dienst eingereicht werden.
1.6 "Censys Eigentum" bezeichnet alle Ideen, Konzepte, Erfindungen, Systeme, Plattformen, Software, Schnittstellen, Werkzeuge, Dienstprogramme, Vorlagen, Formen, Techniken, Methoden, Prozesse, Algorithmen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse und andere Technologien und Informationen, die von Censys erworben, geschaffen, entwickelt oder lizenziert wurden, sowie alle Verbesserungen, Änderungen, Erweiterungen oder andere davon abgeleitete Arbeiten und alle geistigen Eigentumsrechte daran, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Dienst, die Censys Daten und die aggregierten Daten (wie unten definiert).
2. DIENSTLEISTUNG.
2.1 Dienstleistungslizenz. Vorbehaltlich der Zahlung aller hiernach fälligen Gebühren und aller Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gewährt Censys dem Kunden eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz (ohne das Recht auf Unterlizenzen) für die im jeweiligen Angebot angegebene Laufzeit des Dienstes, um auf den Dienst zuzugreifen und ihn nur für die interne, erstmalige Nutzung durch den Kunden in Verbindung mit seinem normalen Geschäftsbetrieb zu verwenden. Mit Ausnahme der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte und Lizenzen wird von Censys keine weitere Lizenz gewährt, und eine andere Nutzung ist nicht gestattet.
2.2 Kundensysteme. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung aller Geräte, Abonnements, Berechtigungsnachweise, Server, Geräte, Software, Datenbanken, Netzwerk- und Kommunikationseinrichtungen und Zusatzdienste, die für die Verbindung mit dem Dienst, den Zugriff auf den Dienst oder die anderweitige Nutzung des Dienstes erforderlich sind (zusammenfassend "Kundensysteme" genannt). Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Kundensysteme mit dem Dienst kompatibel sind und allen in der Dokumentation beschriebenen Konfigurationen und Spezifikationen entsprechen.
2.3 Zugang zum Dienst. Der Kunde bestimmt einen Benutzernamen und ein Passwort ("Kontodaten"), die zur Einrichtung des Kundenkontos ("Konto") verwendet werden. Der Kunde darf nur die im jeweiligen Angebot angegebene Anzahl von registrierten Nutzern für den Dienst anmelden (jeweils ein "registrierter Nutzer"). Der Kunde darf seine Kontozugangsdaten oder die Zugangsdaten für registrierte Benutzer nicht an andere Personen weitergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mitarbeiter des Kunden, die nicht individuell als registrierte Benutzer autorisiert sind. Alle registrierten Benutzer müssen direkt beim Kunden angestellt sein oder von ihm unter Vertrag genommen werden. Soweit Censys dem Kunden Anmeldedaten, die nicht von Censys verwaltet werden ("autorisierte Anmeldedaten"), für den Zugriff auf Cloud-Datenbanken mit Censys Daten genehmigt, darf der Kunde diese autorisierten Anmeldedaten unter keinen Umständen an Dritte weitergeben, um auf Censys Daten zuzugreifen. Die Weitergabe von Kontozugangsdaten oder autorisierten Zugangsdaten für den Zugriff auf den Dienst ist strengstens untersagt, es sei denn, Censys hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Kontozugangsdaten und der autorisierten Zugangsdaten zu schützen und sicherzustellen, dass geeignete Verfahren zur Verhinderung von Missbrauch vorhanden sind. Der Kunde ist für die Handlungen oder Unterlassungen aller Personen verantwortlich, die auf den Service zugreifen, indem sie Kontozugangsdaten, autorisierte Zugangsdaten oder andere Zugangsverfahren verwenden, die dem Kunden zur Verfügung gestellt oder von ihm erstellt wurden. Censys behält sich das Recht vor, die Registrierung von Zugangsdaten zu verweigern oder diese zu löschen, wenn sie gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich, Censys unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einer unbefugten Nutzung seines Kontos, seiner Zugangsdaten, seiner autorisierten Zugangsdaten oder einer anderen Verletzung der Sicherheit in Bezug auf den Service oder die Daten von Censys erfährt. Von Zeit zu Zeit kann sich das Personal von Censys' unter dem Konto des Kunden in den Dienst einloggen, um den Dienst zu warten oder zu verbessern, einschließlich der Unterstützung des Kunden bei technischen oder Abrechnungsfragen. Der Kunde erkennt hiermit einen solchen Zugriff an und stimmt diesem zu.
2.4 Service-Support. Censys bietet dem Kunden Support für die Nutzung des Dienstes durch den Kunden auf der Grundlage des Supportplans des Kunden. Siehe Anhang 1 für Details zum Supportplan.
3. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN UND KUNDENPFLICHTEN.
3.1 Beschränkungen der Service-Lizenz. Der Kunde darf den Dienst ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftsabläufe nutzen und den Dienst nicht zum Weiterverkauf oder für andere Zwecke an Dritte anbieten. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt: (a) den Dienst oder jegliches Eigentum von Censys oder vertrauliche Informationen (wie unten definiert) verwenden, um einen Dienst, eine Software, ein Produkt oder ein System zu erstellen; (b) den Dienst oder jegliches Eigentum von Censys ganz oder teilweise Dritten zur Verfügung zu stellen, einschließlich als eigenständiges Produkt, Dienst, Anwendung, Datei, Bericht oder Datenbank, (c) Censys Daten, Censys Eigentum oder vertrauliche Informationen oder Derivate davon als Eingabeaufforderungen oder Eingaben zu verwenden oder Dritten zu ermöglichen, künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen oder Sprachmodelle oder ähnliche Technologien oder Systeme zu trainieren; (d) den Quellcode, Algorithmen oder Geschäftsgeheimnisse, die dem Dienst zugrunde liegen, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder mit anderen Mitteln zu versuchen, diese herauszufinden (es sei denn, diese Beschränkungen sind durch geltendes Recht ausdrücklich untersagt); (e) den Dienst zu belasten, unterzulizenzieren, zu übertragen, zu vertreiben, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zeitlich zu teilen oder den Dienst in einer Service-Büro-Vereinbarung oder anderweitig zugunsten Dritter zu nutzen; (f) den Dienst oder jegliches Eigentum von Censys zu kopieren, zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu kombinieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen oder anderweitig zu verändern; (g) die Übertragung, den Transfer, den Export, den Reexport oder eine andere Übertragung von Software, Technologie oder Informationen, die er gemäß diesen Geschäftsbedingungen erhält oder erfährt, unter Verletzung von Exportkontroll- oder anderen Gesetzen und Vorschriften der Vereinigten Staaten oder anderer relevanter Gerichtsbarkeiten zu nutzen oder zuzulassen; (h) den Dienst oder jegliches Eigentum von Censys auf eine Art und Weise zu nutzen, die nicht allen geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften entspricht; (i) den Dienst oder jegliches Eigentum von Censys für böswillige oder betrügerische Zwecke zu nutzen; (j) den Dienst oder jegliches Eigentum von Censys auf eine Art und Weise zu nutzen, die die Stabilität der Server von Censysoder das Verhalten anderer Anwendungen, die den Dienst nutzen, negativ beeinflusst oder das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes oder jeglicher Aktivitäten, die im Rahmen des Dienstes durchgeführt werden, beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen versucht; (k) manuelle oder automatisierte Software, Geräte oder andere Prozesse zu verwenden, um eine Seite des Dienstes zu "crawlen" oder zu "spidern", außer durch Verwendung einer autorisierten API, oder Dritten zu erlauben, den Dienst von der Website des Kunden durch nicht autorisiertes Web-Crawling, Data-Mining, Spiders, Bot-Technologie oder Screen-Scraping zu erhalten; oder (l) Sicherheits- oder Datenschutzeinstellungen oder -maßnahmen zu umgehen, die Censys verwendet, um den Zugang zum Dienst (oder zu anderen Konten, Computersystemen oder Netzwerken, die mit dem Dienst verbunden sind) oder zu Censys Eigentum zu verhindern oder zu beschränken. Der Kunde unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den unbefugten Zugriff auf den Dienst oder dessen Nutzung zu verhindern.
3.2 Lizenzbeschränkungen für zusätzliche Dienste - nur für Kunden mit Anreicherungsdiensten. Wenn der Kunde im Rahmen eines Angebots ausdrücklich als Abonnent eines Anreicherungsdienstes gegen eine zusätzliche Gebühr bezeichnet wird, unterliegt jede Nutzung eines solchen Anreicherungsdienstes, wie im Angebot ausdrücklich angegeben, stets den folgenden Einschränkungen, die für eine solche Anreicherungsnutzung gelten: (a) jeder Anreicherungsdienst darf nur in Verbindung mit einem bestehenden Produkt oder einer Dienstleistung des Kunden genutzt werden, das/die er seinen eigenen Kunden kommerziell zur Verfügung stellt (die "bestehende Kundenlösung"); (b) Censys Daten dürfen niemals in eigenständiger Form genutzt werden und dürfen nur zur Unterstützung der bestehenden Kundenlösung verwendet werden; (c) der Kunde darf die Rohdaten von Censys oder Teile davon niemals seinen Endkunden zur Verfügung stellen, sondern sie müssen immer verarbeitet/integriert werden, um die bestehende Kundenlösung zu verbessern. Um Zweifel auszuschließen, gilt dieser Abschnitt nur für Kunden, die ausdrücklich einen Dienst abonniert haben, der in einem Angebot als Censys Anreicherungsprodukt oder als Anreicherungsnutzung gekennzeichnet ist, und eine solche Nutzung unterliegt auch den zusätzlichen Bedingungen, die in dem zugehörigen Angebot angegeben sind.
4. AUFTRÄGE, GEBÜHREN UND ZAHLUNGEN.
4.1 Angebot. Die Parteien können ein oder mehrere Angebote gemäß diesen Geschäftsbedingungen erstellen. In jedem Angebot werden die zu erbringende Dienstleistung, die vom Kunden zu zahlenden Gebühren, die Dauer der Erbringung der Dienstleistung, die Rechnungsstellungsbedingungen und andere von den Parteien vereinbarte Bedingungen angegeben. Censys ist nur für die Erbringung der in einem Angebot angegebenen Dienstleistung für die in diesem Angebot angegebene Dauer verantwortlich.
4.2 Zahlungsbedingungen. Die Zahlungen erfolgen in US-Dollar unter Verwendung der im Angebot angegebenen Zahlungsmethode und Nettozahlungsbedingungen. Sofern nicht ausdrücklich in einem Angebot festgelegt, sind alle gemäß diesen Geschäftsbedingungen zu zahlenden Beträge vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Auf überfällige Beträge, die nicht nach Treu und Glauben angefochten werden, werden bis zur Zahlung Verzugszinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag erhoben, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Der Kunde stimmt zu, Censys alle Kosten (einschließlich Anwaltskosten) zu erstatten, die Censys bei der Einziehung von Zahlungen entstehen. Zusätzlich zu seinen anderen Rechten und Rechtsmitteln kann Censys nach eigenem Ermessen den Zugang des Kunden zu den Diensten sperren, falls der Kunde die an Censys geschuldeten Gebühren nicht fristgerecht bezahlt.
4.3 Steuern. Alle in diesen Geschäftsbedingungen geforderten Zahlungen schließen die Zahlung aller bundesstaatlichen, staatlichen, lokalen und ausländischen Steuern, Zölle, Tarife, Abgaben, Einbehaltungen und ähnlichen Veranlagungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatz-, Nutzungs- und Mehrwertsteuern) ein. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle derartigen Gebühren zu tragen und für deren Zahlung verantwortlich zu sein, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Censysbasieren. Alle vom Kunden zu zahlenden Beträge für Steuern, die von einer Regierung im Zusammenhang mit einer Zahlung des Kunden an Censys auferlegt werden, werden berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen, die Censys dem Kunden nach der Erstellung eines entsprechenden Angebots zusendet. Der Kunde kann Censys eine gültige Bescheinigung über die Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung von Umsatz-, Nutzungs- oder sonstigen Steuern vorlegen, falls zutreffend.
5. VERTRAULICHKEIT.
5.1 Umfang. "Vertrauliche Informationen" sind alle finanziellen, geschäftlichen, betrieblichen, marketingbezogenen oder technischen Informationen, die von oder für eine Partei im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie in greifbarer, schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form offengelegt werden, und die von einer Art sind, die vernünftigerweise als vertraulich und urheberrechtlich geschützt angesehen werden sollte. Ohne Einschränkung sind der Dienst, das Eigentum von Censys , die Dokumentation und alle Preisinformationen von Censys' vertrauliche Informationen. Zu den vertraulichen Informationen gehören ausdrücklich keine Informationen, von denen der Empfänger nachweisen kann, dass sie (a) ihm bereits vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei ohne Einschränkung bekannt waren; (b) ihm rechtmäßig und ohne Einschränkung von einem Dritten zur Verfügung gestellt wurden, der nicht gegen eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verstoßen hat; (c) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind, ohne gegen diese Geschäftsbedingungen zu verstoßen; oder (d) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei Bezug zu nehmen oder diese zu verwenden. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung erkennen die Parteien ausdrücklich an, dass die Daten von Censys für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen vertrauliche Informationen darstellen. Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dass alle Elemente der Censys Daten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, die Vertraulichkeit der Censys Daten, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, nicht beeinträchtigen.
5.2 Vertraulichkeit. Mit Ausnahme der spezifischen Rechte, die in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich eingeräumt werden, darf die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung verwenden, kopieren oder offenlegen. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ausschließlich für die Ausübung ihrer Rechte und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen verwenden. Die empfangende Partei legt die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur gegenüber ihren Mitarbeitern, Auftragnehmern und Vertretern ("Vertreter") offen, die diese Informationen für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen kennen müssen, an im Wesentlichen ähnliche Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind und die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit angemessener Sorgfalt schützen. Die empfangende Partei ist für jede Verletzung der Vertraulichkeit durch ihre Vertreter verantwortlich. Auf Verlangen der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei alle materiellen vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unverzüglich zurückzugeben, alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in elektronischer Form dauerhaft zu löschen und alle daraus entwickelten Informationen, Aufzeichnungen, Kopien, Zusammenfassungen, Analysen und Materialien zu vernichten. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei im Zusammenhang mit einer Finanzierungstransaktion oder einer Due-Diligence-Prüfung eine Kopie dieser Bedingungen zur Verfügung stellen oder deren Bedingungen auf anderer Weise auf vertraulicher Basis offenlegen.
5.3 Erzwungene Offenlegung. Nichts in dieser Vereinbarung hindert eine Partei daran, diese Geschäftsbedingungen oder vertrauliche Informationen der anderen Partei offenzulegen, wenn dies aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder einer gesetzlichen, behördlichen, strafverfolgungsrechtlichen oder ähnlichen Anforderung oder Untersuchung erforderlich ist; vorausgesetzt, die empfangende Partei muss vor einer solchen Offenlegung (a) die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich über die Notwendigkeit einer solchen Offenlegung zu informieren und (b) mit der offenlegenden Partei auf deren Kosten zusammenzuarbeiten, um eine solche Offenlegung zu verhindern oder zu minimieren oder eine Schutzanordnung zu erwirken.
6. EIGENTUMSRECHTE.
6.1 Kundensysteme. Der Kunde ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte und anderer Eigentumsrechte) an den Kundensystemen.
6.2 Censys Daten /Censys Eigentum. Censys ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum und anderer Schutzrechte) an und für den Service, die Dokumentation, Censys Daten und Censys Eigentum. Mit Ausnahme der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte und Lizenzen wird von Censys keine andere Lizenz gewährt und keine andere Nutzung ist gestattet.
6.3 Rückmeldungen zum Dienst. Der Kunde kann von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen Vorschläge für Änderungen, Modifikationen oder Verbesserungen des Dienstes machen ("Feedback"). Jegliches Feedback, das Censys zur Verfügung gestellt wird, ist vollkommen freiwillig, ist alleiniges Eigentum von Censys (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte darin und daran) und stellt die vertraulichen Informationen von Censysdar. Der Kunde muss alle erforderlichen Abtretungen vornehmen, um das Eigentum von Censys zu erlangen, und tut dies hiermit.
6.4 Allgemeines Lernen; Aggregierte Daten. Der Kunde stimmt zu, dass es Censys und seinen Vertretern und Partnern freisteht, (a) Search Abfragen zu sammeln, zu verwenden, zu bearbeiten, zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten und davon abgeleitete Werke zu erstellen, vorausgesetzt, dass Censys Search Abfragen nicht in einer Weise veröffentlicht, die den Kunden oder eine einzelne Person direkt oder indirekt identifiziert ("De-identifizierte Search Daten"), (b) Daten bezüglich der Nutzung und Leistung des Dienstes, die aus dem Dienst abgeleitet wurden, zu sammeln, zu verwenden und davon abgeleitete Werke zu erstellen; (c) solche Daten mit anderen Daten zusammenzufassen, um Zusammenstellungen und Analysen solcher Daten in zusammengefasster und nicht identifizierter Form zu erstellen (die "zusammengefassten Daten"); und (d) solche zusammengefassten Daten in einer Weise zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren, zu bearbeiten, zu hosten, zu speichern, zu reproduzieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu veröffentlichen, zu verteilen und offenzulegen, die den Kunden oder eine einzelne Person weder direkt noch indirekt identifiziert. Censys ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den de-identifizierten Search Daten, den aggregierten Daten und allen davon abgeleiteten Werken. Darüber hinaus steht es Censys frei, das gesamte allgemeine Wissen, die Erfahrung, das Know-how, die Arbeiten und die Technologien (einschließlich Ideen, Konzepte, Prozesse und Techniken), die mit den Search Abfragen in Zusammenhang stehen oder anderweitig während der Erbringung des Dienstes erworben wurden, wiederzuverwenden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das, was bei der Erbringung der gleichen oder ähnlicher Dienstleistungen für einen anderen Kunden hätte erworben werden können).
7. GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE.
7.1 Service. Censys sichert dem Kunden zu, dass der Service in allen wesentlichen Aspekten in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert. Jegliche Gewährleistungsansprüche gemäß diesem Abschnitt 7.1 müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung des Teils des Dienstes, der Anlass zu dem Anspruch gibt, schriftlich geltend gemacht werden. CensysDie einzige Haftung und das ausschließliche Recht des Kunden im Falle einer Verletzung dieser Garantie besteht darin, dass Censys den fehlerhaften Dienst korrigiert oder neu erbringt.
7.2 Haftungsausschlüsse. MIT AUSNAHME DER SPEZIFISCHEN BESTIMMUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 7 SCHLIESST CENSYS HIERMIT (FÜR SICH SELBST, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DEREN LIEFERANTEN) ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN, MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE ALLER GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS HANDELSBRAUCH, LEISTUNGSERBRINGUNG ODER HANDELSBRAUCH ERGEBEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN ÜBERNIMMT CENSYS KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DER DIENST ODER DIE DATEN VON CENSYS DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN ODER UNUNTERBROCHEN UND FEHLERFREI ZUR VERFÜGUNG STEHEN.
8. ENTSCHÄDIGUNG.
8.1 Censys Entschädigung bei Rechtsverletzungen. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen verpflichtet sich Censys zu: (a) den Kunden gegen jede Behauptung, Forderung, Klage, jedes Verfahren oder jeden Prozess (jeweils ein "Anspruch") eines Dritten zu verteidigen, dass die autorisierte Nutzung des Dienstes durch den Kunden ein US-Patent oder Urheberrecht verletzt oder ein Geschäftsgeheimnis eines solchen Dritten veruntreut; und (b) den Kunden für Vergleichsbeträge oder Schadensersatzleistungen, Haftungen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) (zusammen "Verluste") zu entschädigen, die einem solchen Dritten von einem zuständigen Gericht zugesprochen wurden oder denen als Teil eines finanziellen Vergleichs zugestimmt wurde, der sich aus einem solchen Anspruch ergibt; unter der Voraussetzung, dass (x) der Kunde Censys unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert und in angemessener Weise mit ihm kooperiert, ihn informiert und ihn unterstützt, und (y) Censys die alleinige Kontrolle und Befugnis hat, einen solchen Anspruch zu verteidigen, zu regeln oder einen Vergleich zu schließen (unter der Voraussetzung, dass Censys einen Anspruch nur dann regeln darf, wenn der Vergleich den Kunden bedingungslos von jeglicher Haftung befreit). Wenn der Dienst Gegenstand einer einstweiligen Verfügung wird oder nach Ansicht von Censyswahrscheinlich wird, die die Nutzung des Dienstes wie hier vorgesehen verhindert, kann Censys nach eigenem Ermessen: (1) dem Kunden das Recht verschaffen, den Dienst weiterhin zu nutzen; oder (2) den Dienst ersetzen oder modifizieren, so dass er nicht mehr gegen die Bestimmungen verstößt, ohne seine Hauptfunktionen wesentlich zu beeinträchtigen. Wenn (1) und (2) für Censys nicht zumutbar sind, kann den Dienst durch schriftliche Mitteilung an den Kunden beenden und dem Kunden alle nicht genutzten, im Voraus bezahlten Gebühren für den Dienst anteilig für die verbleibende Laufzeit des jeweiligen Angebots erstatten. Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt Censys keine Haftung oder Verpflichtung gegenüber dem Kunden in Bezug auf Ansprüche oder Verluste, die auf folgenden Gründen beruhen: (i) Search Abfragen; (ii) Censys Daten; (iii) jegliche unbefugte Nutzung des Dienstes; (iv) jegliche Modifikation oder Kombination des Dienstes mit Daten, Software, Hardware oder Systemen, die nicht von Censys zur Verfügung gestellt wurden; (v) jeglicher Teil des Dienstes, der die spezifischen Anforderungen des Kunden implementiert; (vi) die fortgesetzte mutmaßlich verletzende Aktivität des Kunden, nachdem er benachrichtigt wurde, die Nutzung wie hierin vorgesehen einzustellen; oder (vii) die fortgesetzte Nutzung einer Version des Censys Eigentums durch den Kunden, nachdem ihm Modifikationen zur Verfügung gestellt wurden, die die mutmaßliche Verletzung vermieden hätten. Das Vorstehende legt die alleinige und ausschließliche Haftung von Censys fest und ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf eine tatsächliche oder angebliche Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum durch den Dienst oder einen Teil davon oder durch seine Nutzung oder seinen Betrieb.
8.2 Entschädigung des Kunden. Der Kunde stimmt zu: (a) Censys gegen jegliche Ansprüche Dritter zu verteidigen, die aus (i) einem Verstoß des Kunden gegen die Beschränkungen in Abschnitt 3 dieser Geschäftsbedingungen oder (ii) einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem anderen kommerziellen Angebot des Kunden, in das Censys Daten integriert wurden oder in Bezug auf das der Kunde den Dienst nutzt, resultieren oder daraus entstehen; und (b) Censys für jegliche Verluste zu entschädigen, die von einem zuständigen Gericht zugesprochen wurden oder denen als Teil eines finanziellen Vergleichs zugestimmt wurde und die aus einem solchen Anspruch entstehen; unter der Voraussetzung, dass (x) Censys den Kunden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert und ihm in angemessener Weise Kooperation, Informationen und Unterstützung in diesem Zusammenhang zukommen lässt, und (y) der Kunde die alleinige Kontrolle und Befugnis hat, einen solchen Anspruch zu verteidigen, zu regeln oder einen Vergleich abzuschließen (unter der Voraussetzung, dass der Kunde einen Anspruch nur dann regeln darf, wenn der Vergleich Censys bedingungslos von jeglicher Haftung befreit).
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET EINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI IN BEZUG AUF DEN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG FÜR FOLGENDES: (A) VERLUST ODER UNGENAUIGKEIT VON DATEN ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, VERLUST ODER UNTERBRECHUNG DER NUTZUNG ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZTECHNOLOGIEN, -GÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; (B) INDIREKTE, STRAFENDE, BEILÄUFIGE, VERLÄSSLICHE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GESCHÄFTS-, UMSATZ-, GEWINN- UND FIRMENWERTVERLUSTE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; ODER (C) SCHÄDEN, DIE INSGESAMT DEN GESAMTBETRAG DER BETRÄGE ÜBERSTEIGEN, DIE DER KUNDE WÄHREND DES 12-MONATS-ZEITRAUMS, DER DEM EREIGNIS, DAS ZU DEM ANSPRUCH GEFÜHRT HAT, UNMITTELBAR VORAUSGING, AN CENSYS GEZAHLT HAT ODER ZAHLEN MUSSTE. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN SIND UNABHÄNGIG VON ALLEN ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND GELTEN UNGEACHTET DES VERSAGENS EINES HIERIN VORGESEHENEN RECHTSMITTELS. UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN GELTEN DIE IN DIESEM ABSCHNITT GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN NICHT FÜR DIE VERLETZUNG VON VERTRAULICHKEITS- ODER EIGENTUMSRECHTEN ODER FÜR VERTEIDIGUNGSKOSTEN ODER HAFTUNGEN, DIE SICH AUS DEN ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI IM RAHMEN DIESER BEDINGUNGEN ERGEBEN.
10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
10.1 Geltungsdauer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen treten am Tag des Inkrafttretens in Kraft und bleiben danach bis zum späteren Zeitpunkt in Kraft: (a) bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Partei die andere Partei mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigt, sofern zu diesem Zeitpunkt keine Angebote in Kraft sind, oder (b) bis zum Ablauf der Laufzeit des letzten noch gültigen Angebots.
10.2 Laufzeit des Angebots. Die anfängliche Laufzeit eines jeden Angebots entspricht der in dem jeweiligen Angebot festgelegten Laufzeit (die "anfängliche Laufzeit"), sofern sie nicht wie hierin festgelegt früher beendet wird. Danach verlängert sich die anfängliche Laufzeit jedes Angebots automatisch um die gleiche Länge wie die anfängliche Laufzeit (jede nachfolgende Laufzeit eine "Verlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der anfänglichen Laufzeit bzw. der dann geltenden Verlängerungslaufzeit schriftlich mit, dass sie nicht verlängert wird. Jede Verlängerungsperiode unterliegt einer Erhöhung der im Rahmen des jeweiligen Angebots zu zahlenden Gebühren, die von Censys nach eigenem Ermessen festgelegt wird; jedoch mit der Maßgabe, dass (i) die während jeder Verlängerungslaufzeit zu zahlenden Gebühren nicht um mehr als 5 % gegenüber den Gebühren steigen, die für das letzte Jahr der dann ablaufenden Erstlaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit zu zahlen sind, und danach um mehr als 5 % pro Jahr während jedes Jahres der jeweiligen Verlängerungslaufzeit (es sei denn, die Preisgestaltung während der dann ablaufenden Erstlaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit wurde in dem jeweiligen Angebot als "Aktions-", "ermäßigte" oder "einmalige" Preisgestaltung bezeichnet; in diesem Fall gilt keine Preiserhöhungsbegrenzung); und (ii) die während jeder Verlängerungslaufzeit zu zahlenden Gebühren dürfen den Standard-Listenpreis für den Dienst von Censyszum ersten Datum einer solchen Verlängerungslaufzeit nicht überschreiten. Censys Der Kunde wird mindestens 45 Tage vor dem Beginn einer solchen Verlängerungsperiode über eine Preiserhöhung informiert.
10.3 Beendigung des Angebots. Diese Geschäftsbedingungen und/oder ein Angebot können von jeder Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Bedingung dieser Geschäftsbedingungen oder des jeweiligen Angebots verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über diesen Verstoß durch die nicht verletzende Partei behebt. Bei Ablauf oder Beendigung dieser Geschäftsbedingungen und/oder eines Angebots erlöschen alle Rechte, Verpflichtungen und Lizenzen der Parteien gemäß diesen Geschäftsbedingungen und/oder dem jeweiligen Angebot, mit der Ausnahme, dass aufgelaufene Zahlungsverpflichtungen, alle Vertraulichkeitsverpflichtungen und alle anderen Bestimmungen, die den Ablauf oder die Beendigung dieser Geschäftsbedingungen überdauern sollen, bestehen bleiben.
11. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.
11.1 Öffentlichkeitsarbeit. Vorbehaltlich aller Richtlinien zur Verwendung von Marken und Logos, die der Kunde Censys zur Verfügung stellt, gewährt der Kunde hiermit Censys das Recht, den Namen, das Logo und andere identifizierende Marken und Beschreibungen des Kunden in den allgemeinen Marketingaktivitäten von Censyszu verwenden, einschließlich in Verkaufs- und Marketingmaterialien, Kundenlisten und auf der Website Censys.
11.2 Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind entweder persönlich oder durch einen anerkannten Kurierdienst oder per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse der anderen Partei zuzustellen, die im jeweiligen Angebot angegeben ist, oder an eine andere, in einer späteren Mitteilung genannte Adresse. Alle Mitteilungen sind in englischer Sprache zu verfassen und müssen bei Erhalt wirksam sein.
11.3 Sonstiges: Die Beziehung zwischen den Parteien ist die eines unabhängigen Vertragspartners, und nichts in diesen Bedingungen kann als Begründung eines Arbeitsverhältnisses, einer Agentur oder eines Treuhandverhältnisses zwischen den Parteien angesehen oder ausgelegt werden. Jede Partei ist verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen haftet keine der Parteien für eine Verletzung oder einen Verzug im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen, die auf Ursachen oder Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen. Keine der Parteien darf diese Bedingungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, vorausgesetzt, dass jede Partei diese Bedingungen ohne die Zustimmung der anderen Partei an einen Nachfolger des gesamten oder eines wesentlichen Teils ihres Geschäfts, das diese Bedingungen betrifft, abtreten darf (sei es durch den Verkauf von Vermögenswerten oder Eigenkapital, Fusion, Konsolidierung oder anderweitig). Diese Geschäftsbedingungen sind für die Parteien und ihre Nachfolger und zulässigen Abtretungen verbindlich und kommen ihnen zugute. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit allen Angeboten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, die diesen Gegenstand betreffen. Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die anderen Bestimmungen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang wirksam und durchsetzbar. Das Versäumnis, eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung dar. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Schriftstück geändert werden, und es kann nicht auf eine Verpflichtung verzichtet werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates Michigan und der Vereinigten Staaten von Amerika und werden in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des Kollisionsrechts. Alle Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich vor den Staats- oder Bundesgerichten in Ann Arbor, Michigan, anhängig zu machen, und jede Partei erklärt sich mit deren Zuständigkeit einverstanden. Bei jeder Klage oder jedem Verfahren zur Durchsetzung oder Auslegung dieser Geschäftsbedingungen hat die obsiegende Partei das Recht, von der anderen Partei ihre Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) zu verlangen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, gilt jedes Recht und jeder Rechtsbehelf in diesen Bedingungen zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die nach dem Gesetz oder nach dem Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen können. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass eine Verletzung oder drohende Verletzung der Abschnitte 5 (Vertraulichkeit) oder 6 (Eigentumsrechte) oder des Umfangs einer hierunter gewährten Lizenz einen nicht wieder gutzumachenden Schaden verursachen kann, für den ein gesetzlicher Schadensersatz keine angemessene Entschädigung bieten kann, und dass die nicht verletzende Partei daher berechtigt ist, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, ohne eine Kaution stellen zu müssen.
CENSYS, INC. ANHANG 1
CENSYS PLÄNE ZUR KUNDENBETREUUNG