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Bedingungen der Dienstleistung

Selbstbedienungs-Abonnement

CENSYS, INC.
SERVICEBEDINGUNGEN

Die folgenden Censys, Inc. Servicebedingungen (diese "Servicebedingungen") gelten für die Organisation, die einen Censys Teams-Abonnementauftrag (wie unten definiert) einreicht, der auf diese Servicebedingungen verweist ("Kunde"), und für den in diesem Auftrag enthaltenen Service (wie unten definiert). Diese Nutzungsbedingungen, zusammen mit allen anwendbaren Anlagen, Anhängen und Ergänzungen, stellen die vollständige Vereinbarung zwischen Censys, Inc.Censys") und dem Kunden bezüglich der Bestellung des Kunden und der Nutzung des Dienstes im Rahmen der Bestellung. Censys kann diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Diese Servicebedingungen treten frühestens am folgenden Datum in Kraft (das "Datum des Inkrafttretens"): (a) dem Datum, an dem der Kunde eine Schaltfläche anklickt, die sein Einverständnis mit diesen Servicebedingungen anzeigt; (b) dem Datum, an dem der Kunde eine Bestellung einreicht, die diese Servicebedingungen enthält; und (c) der Nutzung des Service durch den Kunden. Im Falle eines Konflikts haben diese Servicebedingungen Vorrang vor einem Anhang, einer Anlage, einem Nachtrag oder einer Bestellung. Wenn eine Einzelperson eine Bestellung im Namen einer juristischen Person oder eines Unternehmens einreicht, sichert diese Person hiermit zu, dass sie berechtigt ist, die Bestellung im Namen dieser juristischen Person oder dieses Unternehmens einzureichen und diese juristische Person oder dieses Unternehmen an die hier dargelegten Servicebedingungen zu binden.

WENN DER KUNDE EINEN SEPARATEN DIENSTLEISTUNGSRAHMENVERTRAG MIT CENSYS FÜR DIE DIENSTLEISTUNG ABGESCHLOSSEN HAT, WERDEN DIE BEDINGUNGEN DES UNTERZEICHNETEN CENSYS DIENSTLEISTUNGSRAHMENVERTRAGS FÜR ALLE ZWECKE IN DIESEN VERTRAG AUFGENOMMEN UND SIND MASSGEBEND.

1. DEFINITIONEN

1.1 "Dienstleistung" bezeichnet die in der Bestellung angegebene(n) Dienstleistung(en) (einschließlich des Eigentums von Censys (wie unten definiert), das zur Erbringung dieser Dienstleistung(en) verwendet wird), die von oder im Namen von Censys gehostet und dem Kunden gemäß diesen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt wird/werden, wobei diese Dienstleistung(en) von Zeit zu Zeit von Censys nach eigenem Ermessen geändert oder erweitert werden kann/können. "Service" umfasst den Software-as-a-Service ("SaaS"), der dem Kunden von Censys in Übereinstimmung mit diesen Servicebedingungen zur Verfügung gestellt wird, einschließlich der Bereitstellung des Zugriffs auf den SaaS und die zugehörige Dokumentation (wie unten definiert), soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden den SaaS zur Verfügung zu stellen oder die in der entsprechenden Dokumentation dargelegten Funktionen zu erfüllen. Der Begriff "Service" umfasst auch jede andere Software, Ausrüstung, Onboarding, Konfiguration/Integration, Benutzeridentifikation, Passwortänderungsmanagement und technische Unterstützung des Kunden sowie Verbindungen, die von Censys oder seinen Providern unterhalten werden, um dem Kunden den Zugriff auf die SaaS und deren Nutzung in Übereinstimmung mit diesen Servicebedingungen zu ermöglichen. Der Service wird über das Internet oder über andere elektronische Mittel zur Verfügung gestellt. Der Service umfasst den Zugriff auf den Datensatz Censys , sofern er in der Bestellung enthalten ist.

1.2 "Censys Daten" bezeichnet die Daten und Ergebnisse, die über den Dienst bereitgestellt oder erzeugt werden.

1.3 "Censys Eigentum" bezeichnet alle Ideen, Konzepte, Erfindungen, Systeme, Plattformen, Software, Schnittstellen, Werkzeuge, Dienstprogramme, Vorlagen, Formen, Techniken, Methoden, Prozesse, Algorithmen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse und andere Technologien und Informationen, die von Censys erworben, geschaffen, entwickelt oder lizenziert wurden, sowie alle Verbesserungen, Änderungen, Erweiterungen oder andere davon abgeleitete Arbeiten und alle geistigen Eigentumsrechte daran, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Dienst, die Censys Daten und die aggregierten Daten (wie unten definiert).

1.4 "Dokumentation" bezeichnet jede Dokumentation über den Dienst, die dem Kunden von Censys in elektronischer oder anderer Form zur Verfügung gestellt wird und die von Censys jederzeit aktualisiert werden kann.

1.5 "Bestellung" bezeichnet eine Online-Bestellung, die sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht und (a) vom Kunden über die Website Censysaufgegeben wurde; und (b) alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Kunden auf einem Censys webbasierten Produkt präsentiert werden und denen der Kunde zugestimmt hat (wie durch das Anklicken einer "Akzeptieren"-Schaltfläche oder eines ähnlich markierten Kästchens durch den Kunden angezeigt).

1.6 "Search Abfragen" sind Abfragen, die vom Kunden über den Dienst eingereicht werden.

2. SERVICE

2.1 Service-Lizenz. Vorbehaltlich der Zahlung aller hierunter und unter der Bestellung fälligen Gebühren und aller Bestimmungen dieser Servicebedingungen gewährt Censys dem Kunden eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz (ohne das Recht auf Unterlizenzen) für die in der Bestellung angegebene Laufzeit des Dienstes, um auf den Dienst zuzugreifen und ihn nur für die interne, erstmalige Nutzung durch den Kunden in Verbindung mit seinem normalen Geschäftsbetrieb zu verwenden. Die Möglichkeit des Kunden, den Dienst zu nutzen, beginnt innerhalb von zwei Werktagen nach Übermittlung der Bestellung durch den Kunden.

2.2 Kundensysteme. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung aller Geräte, Abonnements, Berechtigungsnachweise, Server, Geräte, Speicher, Software, Datenbanken, Netzwerk- und Kommunikationsgeräte und Zusatzdienste, die für die Verbindung mit dem Dienst, den Zugriff auf den Dienst oder die anderweitige Nutzung des Dienstes in seiner Einrichtung erforderlich sind (zusammenfassend als "Kundensysteme" bezeichnet). Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Kundensysteme mit dem Dienst kompatibel sind und allen in der Dokumentation beschriebenen Konfigurationen und Spezifikationen entsprechen.

2.3 Zugang zum Dienst. Der Kunde bestimmt einen Benutzernamen und ein Passwort ("Kontodaten"), die zur Einrichtung des Kundenkontos ("Konto") verwendet werden. Der Kunde darf nur die in der Bestellung angegebene Anzahl von registrierten Nutzern für den Dienst anmelden (jeweils ein "registrierter Nutzer"). Der Kunde darf seine Kontozugangsdaten oder die Zugangsdaten für registrierte Benutzer nicht an andere Personen weitergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mitarbeiter des Kunden, die nicht individuell als registrierte Benutzer autorisiert sind. Alle registrierten Benutzer müssen direkt beim Kunden angestellt sein oder von ihm unter Vertrag genommen werden. Soweit Censys dem Kunden Anmeldedaten, die nicht von Censys verwaltet werden ("autorisierte Anmeldedaten"), für den Zugriff auf Cloud-Datenbanken mit Censys Daten genehmigt, darf der Kunde diese autorisierten Anmeldedaten unter keinen Umständen an Dritte weitergeben, um auf Censys Daten zuzugreifen. Die Weitergabe von Kontozugangsdaten oder autorisierten Zugangsdaten für den Zugriff auf den Dienst ist strengstens untersagt, es sei denn, Censys hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Kontozugangsdaten und der autorisierten Zugangsdaten zu schützen und sicherzustellen, dass geeignete Verfahren zur Verhinderung von Missbrauch vorhanden sind. Der Kunde ist für die Handlungen oder Unterlassungen aller Personen verantwortlich, die auf den Service zugreifen, indem sie Kontozugangsdaten, autorisierte Zugangsdaten oder andere vom Kunden bereitgestellte oder erstellte Zugangsverfahren verwenden. Censys behält sich das Recht vor, die Registrierung von Zugangsdaten, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, zu verweigern oder diese zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, Censys unverzüglich zu benachrichtigen, sobald er von einer unbefugten Nutzung des Kundenkontos, der Zugangsdaten, der autorisierten Zugangsdaten oder einer anderen Verletzung der Sicherheit in Bezug auf den Service oder die Daten von Censys erfährt. Von Zeit zu Zeit kann sich das Personal von Censys' unter dem Konto des Kunden in den Dienst einloggen, um den Dienst zu warten oder zu verbessern, einschließlich der Unterstützung des Kunden bei technischen oder Abrechnungsfragen. Der Kunde erkennt hiermit einen solchen Zugriff an und stimmt diesem zu.

2.4 Verfügbarkeit des Dienstes. Censys wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die Verfügbarkeit des Dienstes zum Senden und Empfangen von Daten aufrechtzuerhalten, vorbehaltlich von Ausfallzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten, Reparaturen und Upgrades. Censys wird versuchen, den Kunden elektronisch über den Dienst im Voraus über geplante Ausfallzeiten zu informieren. Ungeachtet des Vorstehenden haftet Censys nicht für Ausfälle des Dienstes oder andere Probleme, die mit Folgendem zusammenhängen (a) die Kundensysteme; oder (b) Ausfälle von Telekommunikations- oder öffentlichen Internet-Backbones, Netzwerken oder Servern oder anderen Geräten oder Diensten außerhalb der Einrichtungen oder der Kontrolle von Censys.

2.5 Service-Support. Censys bietet dem Kunden E-Mail-Support für die Nutzung des Dienstes durch den Kunden, wie von Censys angemessen festgelegt.

3. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN UND KUNDENPFLICHTEN

3.1 Beschränkungen der Service-Lizenz. Der Kunde darf den Dienst ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftsabläufe nutzen und den Dienst nicht zum Weiterverkauf oder für andere Zwecke an Dritte anbieten. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt: (a) den Dienst oder jegliches Eigentum von Censys oder vertrauliche Informationen (wie unten definiert) verwenden, um einen Dienst, eine Software, ein Produkt oder ein System zu erstellen; oder (b) den Dienst oder jegliches Eigentum von Censys ganz oder teilweise Dritten zur Verfügung stellen, einschließlich als eigenständiges Produkt, Dienst, Anwendung, Datei, Bericht oder Datenbank.

3.2 Beschränkungen der Lizenz für zusätzliche Dienste. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt: (a) Censys Daten, Censys Eigentum oder vertrauliche Informationen oder Ableitungen davon als Eingabeaufforderungen oder Inputs zu verwenden oder Dritten zu ermöglichen, diese zu verwenden oder anderweitig künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen oder Sprachmodelle oder ähnliche Technologien oder Systeme zu trainieren; (b) Quellcodes, Algorithmen oder Geschäftsgeheimnisse, die dem Dienst zugrunde liegen, zu disassemblieren, dekompilieren, zurück zu entwickeln oder mit anderen Mitteln zu versuchen, diese herauszufinden (außer und nur insoweit, als diese Beschränkungen durch geltendes Recht ausdrücklich verboten sind); (c) den Dienst zu belasten, unterzulizenzieren, zu übertragen, zu vertreiben, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zeitlich zu teilen oder den Dienst in einem Service-Bureau-Arrangement oder anderweitig zugunsten Dritter zu nutzen; (d) den Dienst oder jegliches Eigentum von Censys zu kopieren, zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu kombinieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen oder anderweitig zu modifizieren; (e) die Übertragung, den Transfer, den Export, den Reexport oder eine andere Übertragung von Software, Technologie oder Informationen, die er gemäß diesen Nutzungsbedingungen erhält oder erfährt, unter Verletzung von Exportkontroll- oder anderen Gesetzen und Vorschriften der Vereinigten Staaten oder anderer relevanter Gerichtsbarkeiten zu nutzen oder zuzulassen; (f) den Dienst oder jegliches Eigentum von Censys auf eine Art und Weise zu nutzen, die nicht allen geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften entspricht; (g) den Dienst oder jegliches Eigentum von Censys für böswillige oder betrügerische Zwecke zu nutzen; (h) den Dienst oder jegliches Eigentum von Censys auf eine Art und Weise zu nutzen, die die Stabilität der Server von Censysoder das Verhalten anderer Anwendungen, die den Dienst nutzen, negativ beeinflusst oder das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes oder jeglicher Aktivitäten, die im Rahmen des Dienstes durchgeführt werden, stört oder zu stören versucht; (i) manuelle oder automatisierte Software, Geräte oder andere Prozesse zu verwenden, um eine Seite des Dienstes zu "crawlen" oder zu "spinnen", außer durch Verwendung einer autorisierten API, oder Dritten zu erlauben, den Dienst von der Website des Kunden durch nicht autorisiertes Web-Crawling, Data-Mining, Spiders, Bot-Technologie oder Screen-Scraping zu erhalten; oder (j) jegliche Sicherheits- oder Datenschutzeinstellungen oder -maßnahmen zu umgehen, die Censys verwendet, um den Zugriff auf den Dienst (oder andere Konten, Computersysteme oder Netzwerke, die mit dem Dienst verbunden sind) oder jegliches Eigentum von Censys zu verhindern oder zu beschränken. Der Kunde verpflichtet sich, alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf den Service oder dessen Nutzung zu verhindern. Der Kunde verpflichtet sich, Censys unverzüglich über jede tatsächliche oder vermutete unbefugte Nutzung oder jeden unbefugten Zugriff auf den Dienst zu informieren und Censys in angemessener Weise bei der Untersuchung und Verfolgung einer solchen unbefugten Nutzung oder Offenlegung zu unterstützen.

3.3 Keine stillschweigende Lizenz. Mit Ausnahme der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Lizenz wird keine andere Lizenz gewährt, keine andere Nutzung ist erlaubt und Censys (und seine Lizenzgeber) behalten alle Rechte, Titel und Interessen an dem Dienst, dem Censys Eigentum, der Dokumentation und den Censys' Logos. Im Verhältnis zwischen Censys und dem Kunden sind und bleiben der Dienst, das Censys Eigentum, die Dokumentation und die Censys Markenmerkmale, einschließlich aller darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte, zu jeder Zeit das alleinige und ausschließliche Eigentum von Censys und sind durch geltende Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt.

4. AUFTRÄGE, GEBÜHREN UND ZAHLUNGEN

4.1 Bestellung. In der Bestellung werden der zu erbringende Dienst, die anfallenden Gebühren und der Zeitraum, in dem der Dienst erbracht werden soll, angegeben. Censys ist nur für die Erbringung des in der Bestellung angegebenen Dienstes für den in der Bestellung angegebenen Zeitraum verantwortlich.

4.2 Gebühren für den Dienst. Als Gegenleistung für den Dienst hat der Kunde die in der Bestellung angegebenen Gebühren zu zahlen.

4.3 Zahlungsbedingungen. Nachdem der Kunde die Bestellung aufgegeben hat, stellt Censys dem Kunden die in der Bestellung angegebenen Gebühren in Rechnung. Innerhalb von zwei Werktagen nach dem Datum dieser Rechnung bezahlt der Kunde die in der Rechnung angegebenen Gebühren per ACH oder Kreditkarte. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per ACH, ermächtigt er Censys (oder Censys' Bank) hiermit, das Konto des Kunden (auf wiederkehrender Basis) mit den Gebühren zu belasten, die während der ersten Laufzeit (wie unten definiert) und jeder Verlängerungslaufzeit (wie unten definiert) fällig und zahlbar sind, und die Gelder in Übereinstimmung mit den Zahlungsanweisungen des Kunden per ACH zu überweisen. Der Kunde ermächtigt Censys (oder Censys' Bank), jede ACH-Lastschrift, die wegen unzureichender oder nicht eingezogener Mittel oder aus anderen Gründen zurückgegeben wird, erneut einzureichen. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Kreditkarte, ermächtigt er Censys hiermit, die angegebene Kreditkarte (auf wiederkehrender Basis) mit den Gebühren zu belasten, die während der ersten Laufzeit und jeder Verlängerungslaufzeit fällig und zahlbar sind. Der Kunde erkennt an, dass seine Kreditkarteninformationen von Censys für zukünftige Transaktionen auf dem Kundenkonto gespeichert werden. Alle Zahlungen sind in US-Dollar zu leisten und können nicht zurückerstattet werden. Für überfällige Beträge, die nicht nach Treu und Glauben angefochten werden können, werden bis zur Zahlung Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent (2 %) pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag erhoben, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Der Kunde verpflichtet sich, Censys alle Kosten (einschließlich Anwaltskosten) zu erstatten, die Censys bei der Einziehung von Zahlungen entstehen. Zusätzlich zu seinen anderen Rechten und Rechtsmitteln kann Censys nach eigenem Ermessen den Zugang des Kunden zu den Diensten sperren oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Auftrag kündigen, falls der Kunde mit der Zahlung der an Censys geschuldeten Gebühren im Rückstand ist.

4.4 Steuern. Alle in diesen Nutzungsbedingungen und der Bestellung geforderten Zahlungen schließen die Zahlung aller bundesstaatlichen, staatlichen, lokalen und ausländischen Steuern, Zölle, Tarife, Abgaben, Einbehaltungen und ähnlichen Veranlagungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatz-, Nutzungs- und Mehrwertsteuern) ein. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle derartigen Gebühren zu tragen und für deren Zahlung verantwortlich zu sein, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Censysbasieren. Alle vom Kunden zu zahlenden Beträge für Steuern, die von einer Regierung im Zusammenhang mit einer Zahlung des Kunden an Censys auferlegt werden, werden berechnet und auf der von Censys an den Kunden gesendeten Rechnung ausgewiesen. Der Kunde kann Censys eine gültige Bescheinigung über die Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung von Umsatz-, Nutzungs- oder sonstigen Steuern vorlegen, falls zutreffend.

5. VERTRAULICHKEIT

5.1 Umfang. "Vertrauliche Informationen" sind alle finanziellen, geschäftlichen, betrieblichen, marketingbezogenen oder technischen Informationen, die von oder für eine Partei im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie in greifbarer, schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form offengelegt werden, und die von einer Art sind, die vernünftigerweise als vertraulich und urheberrechtlich geschützt angesehen werden sollte. Ohne Einschränkung sind der Dienst, das Eigentum von Censys , die Dokumentation und alle Preisinformationen von Censys' vertrauliche Informationen. Zu den vertraulichen Informationen gehören ausdrücklich keine Informationen, soweit die empfangende Partei nachweisen kann, dass diese Informationen (a) ihr bereits vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei ohne Einschränkung bekannt waren; (b) ihr rechtmäßig und ohne Einschränkung von einem Dritten, der keine Verpflichtungen gegenüber der offenlegenden Partei verletzt hat, zur Verfügung gestellt wurden; (c) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind, ohne gegen diese Nutzungsbedingungen zu verstoßen; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf oder Verwendung von vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen erkennen die Parteien ausdrücklich an, dass die Daten von Censys für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen als vertrauliche Informationen von Censysgelten. Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dass alle Elemente der Censys Daten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, die Vertraulichkeit der Censys Daten, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, nicht beeinträchtigen.

5.2 Vertraulichkeit. Abgesehen von den spezifischen Rechten, die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich eingeräumt werden, darf die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung verwenden, kopieren oder offenlegen. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ausschließlich für die Ausübung ihrer Rechte und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen verwenden. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur an die Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter der empfangenden Partei ("Vertreter") weitergeben, die diese Informationen für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen kennen müssen, an im Wesentlichen ähnliche Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind und mit angemessener Sorgfalt die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei schützen. Die empfangende Partei ist für jede Verletzung der Vertraulichkeit durch ihre Vertreter verantwortlich. Auf Verlangen der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei alle materiellen vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unverzüglich zurückzugeben, alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in elektronischer Form dauerhaft zu löschen und alle daraus entwickelten Informationen, Aufzeichnungen, Kopien, Zusammenfassungen, Analysen und Materialien zu vernichten. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei eine Kopie dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung stellen oder deren Bedingungen auf einer vertraulichen Basis in Verbindung mit einer Finanzierungstransaktion oder einer Due-Diligence-Prüfung offenlegen.

5.3 Erzwungene Offenlegung. Nichts in dieser Vereinbarung hindert eine Partei daran, diese Nutzungsbedingungen oder vertrauliche Informationen der anderen Partei offenzulegen, wenn dies aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder einer gesetzlichen, behördlichen, strafverfolgungsrechtlichen oder ähnlichen Anforderung oder Untersuchung erforderlich ist; vorausgesetzt, die empfangende Partei muss vor einer solchen Offenlegung (a) die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich über die Notwendigkeit einer solchen Offenlegung zu informieren und (b) mit der offenlegenden Partei auf deren Kosten zusammenzuarbeiten, um eine solche Offenlegung zu verhindern oder zu minimieren oder eine Schutzanordnung zu erwirken.

6. EIGENTUMSRECHTE

6.1 Kundensysteme. Der Kunde ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte und anderer Eigentumsrechte) an den Kundensystemen.

6.2 Censys Daten. Censys ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile (einschließlich aller Rechte am geistigen Eigentum und anderer Schutzrechte) an den Censys Daten. Censys gewährt dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, gebührenfreies Recht und eine Lizenz zum Zugriff, zur Nutzung, zum Kopieren, zur Verarbeitung und zur Speicherung der Censys Daten ausschließlich für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Censys Daten weiterzugeben oder weiterzuverkaufen. Censys ist nicht verpflichtet, Censys Daten über die Laufzeit des Auftrags hinaus oder nach Beendigung dieser Servicebedingungen zu speichern. Mit Ausnahme der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte und Lizenzen wird von Censys keine andere Lizenz gewährt und keine andere Nutzung ist gestattet.

6.3 Rückmeldungen zum Dienst. Der Kunde kann von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen Vorschläge für Änderungen, Modifikationen oder Verbesserungen des Dienstes machen ("Feedback"). Jegliches Feedback, das Censys zur Verfügung gestellt wird, ist vollkommen freiwillig, ist alleiniges Eigentum von Censys (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte darin und daran) und stellt die vertraulichen Informationen von Censysdar. Der Kunde muss alle erforderlichen Abtretungen vornehmen, um das Eigentum von Censys zu erlangen, und tut dies hiermit.

6.4 Censys Eigentum. Censys (und/oder seine Lizenzgeber) ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte und anderer Eigentumsrechte) an dem Dienst, dem Eigentum von Censys und der Dokumentation.

6.5 Allgemeines Lernen; Aggregierte Daten. Der Kunde stimmt zu, dass es Censys und seinen Agenten und Partnern freisteht, (a) Search Abfragen zu sammeln, zu verwenden, zu bearbeiten, zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu verbreiten und davon abgeleitete Werke zu erstellen, vorausgesetzt, dass Censys Search Abfragen nicht auf eine Art und Weise veröffentlicht, die den Kunden oder eine einzelne Person direkt oder indirekt identifiziert ("De-identifizierte Search Daten"), (b) Daten bezüglich der Nutzung und Leistung der Dienste, die aus den Diensten stammen, zu sammeln, zu verwenden und davon abgeleitete Werke zu erstellen; (c) solche Daten mit anderen Daten zusammenzufassen, um Zusammenstellungen und Analysen solcher Daten zu erstellen (die "zusammengefassten Daten"); und (d) solche zusammengefassten Daten in einer Weise zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zu bearbeiten, zu hosten, zu speichern, zu reproduzieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu veröffentlichen, zu verteilen und offenzulegen, die den Kunden oder eine einzelne Person weder direkt noch indirekt identifiziert. Censys ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den de-identifizierten Search Daten, den aggregierten Daten und allen davon abgeleiteten Werken. Darüber hinaus steht es Censys frei, das gesamte allgemeine Wissen, die Erfahrung, das Know-how, die Arbeiten und die Technologien (einschließlich Ideen, Konzepte, Prozesse und Techniken), die mit den Search Abfragen zusammenhängen oder anderweitig während der Erbringung des Dienstes erworben wurden, wiederzuverwenden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das, was bei der Erbringung der gleichen oder ähnlicher Dienstleistungen für einen anderen Kunden hätte erworben werden können).

7. GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

7.1 Service. Censys sichert dem Kunden zu, dass der Service in allen wesentlichen Aspekten in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert. Jegliche Gewährleistungsansprüche gemäß diesem Abschnitt 7.1 müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung des Teils des Dienstes, der Anlass zur Beanstandung gibt, schriftlich geltend gemacht werden. CensysDie einzige Haftung des Kunden und sein ausschließliches Recht und Rechtsmittel bei einer Verletzung dieser Garantie besteht darin, dass Censys die nicht konforme Dienstleistung korrigiert oder neu erbringt.

7.2 Haftungsausschlüsse. MIT AUSNAHME DER SPEZIFISCHEN BESTIMMUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 7 SCHLIESST CENSYS HIERMIT (FÜR SICH SELBST, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DEREN LIEFERANTEN) ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN, MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE ALLER GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF, DER LEISTUNG ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN ÜBERNIMMT CENSYS KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE DIENSTLEISTUNG ODER JEGLICHE DATEN VON CENSYS DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN ODER UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI ODER FEHLERLOS SIND. CENSYS MACHT KEINE ZUSICHERUNGEN UND SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG IN BEZUG AUF DIE LEISTUNG DER PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN DES KUNDEN SOWIE ANDERER KOMMERZIELLER ANGEBOTE DES KUNDEN AUS, IN DIE DIE DATEN VON CENSYS MÖGLICHERWEISE INTEGRIERT WURDEN.

8. ENTSCHÄDIGUNG

8.1 Censys Entschädigung bei Rechtsverletzungen. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen verpflichtet sich Censys zu: (a) den Kunden gegen jede Behauptung, Forderung, Klage, jedes Verfahren oder jeden Prozess (jeweils ein "Anspruch") eines Dritten zu verteidigen, dass die autorisierte Nutzung des Dienstes durch den Kunden ein US-Patent oder Urheberrecht verletzt oder ein Geschäftsgeheimnis eines solchen Dritten veruntreut; und (b) den Kunden für Vergleichsbeträge oder Schadensersatzleistungen, Haftungen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) (zusammen "Verluste") zu entschädigen, die einem solchen Dritten von einem zuständigen Gericht zugesprochen wurden oder denen als Teil eines finanziellen Vergleichs zugestimmt wurde, der sich aus einem solchen Anspruch ergibt; unter der Voraussetzung, dass (x) der Kunde Censys unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert und in angemessener Weise mit ihm kooperiert, ihn informiert und ihn unterstützt, und (y) Censys die alleinige Kontrolle und Befugnis hat, einen solchen Anspruch zu verteidigen, zu regeln oder einen Vergleich zu schließen (unter der Voraussetzung, dass Censys einen Anspruch nur dann regeln darf, wenn der Vergleich den Kunden bedingungslos von jeglicher Haftung befreit). Wenn der Dienst Gegenstand einer einstweiligen Verfügung wird oder nach Ansicht von Censyswahrscheinlich wird, die die Nutzung des Dienstes wie hier vorgesehen verhindert, kann Censys nach eigenem Ermessen: (1) dem Kunden das Recht verschaffen, den Dienst weiterhin zu nutzen; oder (2) den Dienst ersetzen oder modifizieren, so dass er nicht mehr gegen die Bestimmungen verstößt, ohne seine Hauptfunktionen wesentlich zu beeinträchtigen. Wenn (1) und (2) für Censys nicht zumutbar sind, kann diese Nutzungsbedingungen und den Auftrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen und dem Kunden alle nicht genutzten, im Voraus bezahlten Gebühren im Rahmen dieses Auftrags für den Dienst anteilig für die verbleibende Laufzeit des Auftrags erstatten. Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt Censys keine Haftung oder Verpflichtung gegenüber dem Kunden in Bezug auf Ansprüche oder Verluste, die auf folgenden Gründen beruhen: (i) Search Abfragen; (ii) Censys Daten; (iii) jegliche unbefugte Nutzung des Dienstes; (iv) jegliche Modifikation oder Kombination des Dienstes mit Daten, Software, Hardware oder Systemen, die nicht von Censys zur Verfügung gestellt wurden; (v) jeglicher Teil des Dienstes, der die spezifischen Anforderungen des Kunden implementiert; (vi) die fortgesetzte mutmaßlich verletzende Aktivität des Kunden, nachdem er benachrichtigt wurde, die Nutzung wie hierin vorgesehen einzustellen; oder (vii) die fortgesetzte Nutzung einer Version des Censys Eigentums durch den Kunden, nachdem ihm Modifikationen zur Verfügung gestellt wurden, die die mutmaßliche Verletzung vermieden hätten. Das Vorstehende legt die alleinige und ausschließliche Haftung von Censys fest und ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf eine tatsächliche oder angebliche Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum durch den Dienst oder einen Teil davon oder durch seine Nutzung oder seinen Betrieb.

8.2 Entschädigung des Kunden. Der Kunde stimmt zu: (a) Censys gegen jegliche Ansprüche Dritter zu verteidigen, die sich aus (i) einem Verstoß des Kunden gegen die Beschränkungen in Abschnitt 3 dieser Nutzungsbedingungen oder (ii) einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem anderen kommerziellen Angebot des Kunden ergeben, in das Censys Daten integriert wurden oder in Bezug auf das der Kunde den Dienst nutzt; und (b) Censys für jegliche Verluste zu entschädigen, die von einem zuständigen Gericht zugesprochen wurden oder denen als Teil eines finanziellen Vergleichs zugestimmt wurde und die sich aus einem solchen Anspruch ergeben; unter der Voraussetzung, dass (x) Censys den Kunden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert und ihm in diesem Zusammenhang angemessene Kooperation, Informationen und Unterstützung gewährt und (y) der Kunde die alleinige Kontrolle und Befugnis hat, einen solchen Anspruch zu verteidigen, zu regeln oder einen Vergleich zu schließen (unter der Voraussetzung, dass der Kunde einen Anspruch nur dann regeln darf, wenn der Vergleich Censys bedingungslos von jeglicher Haftung befreit).

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

IN KEINEM FALL HAFTET EINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI IN BEZUG AUF DEN GEGENSTAND DIESER DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN, UNABHÄNGIG VON DER FORM EINES ANSPRUCHES ODER EINER KLAGE (OB DURCH VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER ANDERWEITIG), FÜR JEGLICHE: (A) VERLUST ODER UNGENAUIGKEIT VON ODER SCHÄDEN AN DATEN, VERLUST ODER UNTERBRECHUNG DER NUTZUNG ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZTECHNOLOGIEN, -GÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; (B) INDIREKTE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, VERLASSSCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT BEISPIELCHARAKTER ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GESCHÄFTE, EINNAHMEN, GEWINNE UND GESCHÄFTSWERT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; ODER (C) SCHÄDEN, DIE INSGESAMT DIE SUMME DER VOM KUNDEN IM RAHMEN DER BESTELLUNG GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN BETRÄGE WÄHREND DES 12-MONATSZEITRAUMS, DER DEM EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH BEGRÜNDET, UNMITTELBAR VORAUSGING, ÜBERSTEIGEN. DIESE BESCHRÄNKUNGEN SIND UNABHÄNGIG VON ALLEN ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN UND GELTEN UNGEACHTET DES VERSAGENS EINES HIERIN VORGESEHENEN RECHTSMITTELS. UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN GELTEN DIE IN DIESEM ABSCHNITT GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN NICHT FÜR DIE VERLETZUNG VON VERTRAULICHKEITS- ODER EIGENTUMSRECHTEN ODER FÜR VERTEIDIGUNGSKOSTEN ODER HAFTUNGEN, DIE SICH AUS DEN ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI IM RAHMEN DIESER BESTIMMUNGEN ERGEBEN.

10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

10.1 Laufzeit dieser Servicebedingungen. Diese Servicebedingungen beginnen an dem in der Bestellung festgelegten Datum des Inkrafttretens und bleiben danach bis zum Ablauf der Laufzeit der Bestellung in Kraft.

10.2 Laufzeit des Auftrags. Die anfängliche Laufzeit des Auftrags entspricht der im Auftrag festgelegten Laufzeit (dieanfängliche Laufzeit"), es sei denn, sie wird wie hierin festgelegt früher beendet. Danach verlängert sich die anfängliche Laufzeit des Auftrags automatisch um die gleiche Länge wie die anfängliche Laufzeit (jede nachfolgende Laufzeit eineVerlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens fünf Tage vor Ablauf der anfänglichen Laufzeit bzw. der dann geltenden Verlängerungslaufzeit mit, dass sie den Auftrag nicht verlängern möchte. Die Mitteilung des Kunden über die Nichtverlängerung ist gegebenenfalls per E-Mail an Censys unter self-service@censys.com zu senden. Censys Censys behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Auftrags zu zahlenden Gebühren, die von Censys nach eigenem Ermessen festgelegt werden, mit einer Frist von 60 Tagen per E-Mail an den Kunden zu erhöhen.

10.3 Beendigung des Auftrags. Diese Servicebedingungen und der Auftrag können von jeder Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden, und zwar (a) wenn die andere Partei eine wesentliche Bedingung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Auftrags wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über diese Verletzung durch die nicht verletzende Partei behebt; oder (b) wenn die andere Partei eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt oder ein Konkursverwalter, Treuhänder oder ähnlicher Beauftragter bestellt wird, um das gesamte oder einen Teil des Eigentums der anderen Partei zu übernehmen, oder wenn die andere Partei Schutz im Rahmen eines Konkurs-, Konkursverwaltungs-, Treuhand-, Gläubigervergleichs-, Vergleichs- oder vergleichbaren Verfahrens sucht oder ein solches Verfahren gegen die andere Partei eingeleitet und nicht innerhalb von 90 Tagen abgewiesen wird oder wenn die andere Partei insolvent wird oder sich ohne einen Nachfolger auflöst, liquidiert oder anderweitig nicht mehr im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs tätig ist.

10.4 Auswirkungen der Beendigung. Bei Ablauf oder Kündigung dieser Servicebedingungen und des Auftrags erlöschen alle Rechte, Pflichten und Lizenzen der Parteien gemäß diesen Servicebedingungen und dem Auftrag, mit der Ausnahme, dass aufgelaufene Zahlungsverpflichtungen, alle Vertraulichkeitsverpflichtungen und alle anderen Bestimmungen, die den Ablauf oder die Kündigung dieser Servicebedingungen überdauern sollen, fortbestehen.

11. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

11.1 Gesamte Vereinbarung. Diese Servicebedingungen stellen zusammen mit der Bestellung die gesamte Vereinbarung in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle früheren Verhandlungen, Absprachen oder Vereinbarungen (mündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Jegliche widersprüchlichen oder zusätzlichen Bedingungen auf einem entsprechenden Bestell-, Bestätigungs- oder ähnlichen Formular, selbst wenn sie von den Parteien nach dem Datum dieses Vertrages unterzeichnet wurden, haben im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit oder Wirkung. Ein Verzicht, eine Zustimmung oder eine Änderung dieser Servicebedingungen sind für keine der Parteien bindend, es sei denn, sie liegen schriftlich vor und sind von der Partei unterzeichnet, gegen die sie durchgesetzt werden sollen. Das Versäumnis einer der Parteien, ihre Rechte gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt und für irgendeinen Zeitraum geltend zu machen, kann nicht als Verzicht auf diese Rechte ausgelegt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar eingestuft werden, wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt oder aufgehoben, so dass diese Nutzungsbedingungen ansonsten in vollem Umfang in Kraft und durchsetzbar bleiben. Jegliche Verwendung der Begriffe "einschließen", "eingeschlossen" oder "einschließlich" ist auch als "aber nicht beschränkt auf" oder "ohne Einschränkung" zu verstehen.

11.2 Geltendes Recht und Streitbeilegung. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen den Gesetzen des Staates Michigan und der Vereinigten Staaten von Amerika und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ungeachtet der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Weder das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf noch irgendeine Umsetzung des Uniform Computer Information Transactions Act in irgendeiner Rechtsordnung finden auf diese Nutzungsbedingungen Anwendung. Jede Klage oder jedes Verfahren im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist ausschließlich vor den Staats- oder Bundesgerichten in Ann Arbor, Michigan, anhängig zu machen, und jede Partei erklärt sich mit deren Zuständigkeit einverstanden. Bei jeder Klage oder jedem Verfahren zur Durchsetzung oder Auslegung dieser Nutzungsbedingungen hat die obsiegende Partei das Recht, von der anderen Partei die Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) zurückzufordern, die im Zusammenhang mit einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren und der Durchsetzung eines erlangten Urteils oder Beschlusses entstanden sind. Im Falle eines Konflikts zwischen den Gesetzen der Vereinigten Staaten und den Gesetzen eines anderen Landes sind die Gesetze der Vereinigten Staaten anzuwenden.

11.3 Einhaltung von Gesetzen. Jede Partei ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Verbindung mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen einzuhalten.

11.4 Rechtsbehelfe. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, gilt jedes Recht und jeder Rechtsbehelf in diesen Nutzungsbedingungen zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsbehelfen, die nach dem Gesetz oder nach Billigkeit zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass im Falle eines Verstoßes oder eines drohenden Verstoßes gegen die Abschnitte 5 (Vertraulichkeit) oder 6 (Eigentumsrechte) oder den Umfang einer hierunter gewährten Lizenz die nicht verletzende Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleidet, für den sie keinen angemessenen Rechtsbehelf hat. Dementsprechend ist die nicht verletzende Partei berechtigt, Unterlassungsklagen und andere billige Rechtsmittel zu erheben, um eine solche Verletzung oder drohende Verletzung zu verhindern oder einzuschränken, ohne dass eine Kaution hinterlegt werden muss.

11.5 Höhere Gewalt. Für den Fall, dass eine der Parteien aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) gehindert wird oder nicht in der Lage ist, diese zu erfüllen, muss die betroffene Partei die andere Partei schriftlich davon in Kenntnis setzen, und ihre Leistung wird um den Zeitraum der Verzögerung oder Unfähigkeit zur Erfüllung aufgrund dieses Ereignisses verlängert.

11.6 Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind entweder persönlich oder durch einen anerkannten Kurierdienst oder per Einschreiben mit Rückschein an die andere Partei unter der im Auftrag angegebenen Adresse oder an eine andere, in einer späteren Mitteilung genannte Adresse zuzustellen. Alle Mitteilungen sind in englischer Sprache zu verfassen und müssen bei Erhalt wirksam sein.

11.7 Abtretung. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, dürfen diese Nutzungsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten hieraus von keiner der Parteien ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise abgetreten werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diese Servicebedingungen ohne die Zustimmung der anderen Partei an einen Nachfolger des gesamten oder eines wesentlichen Teils ihres Geschäfts, das diese Servicebedingungen betrifft, abtreten (sei es durch Verkauf von Vermögenswerten oder Eigenkapital, Fusion, Konsolidierung oder anderweitig). Jede Abtretung, die gegen diesen Abschnitt 11.7 verstößt, gilt als von Anfang an nichtig. Censys kann bei der Erbringung der Dienstleistung auf Auftragnehmer und andere Drittanbieter zurückgreifen, vorausgesetzt, Censys haftet für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragnehmer in gleichem Maße wie für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen. Diese Nutzungsbedingungen sind für die Rechtsnachfolger, Vertreter und zulässigen Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich und kommen ihnen zugute.

11.8 Unabhängige Auftragnehmer. Die Parteien sind im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen unabhängige Vertragspartner, und nichts in diesen Nutzungsbedingungen macht eine der Parteien zum Arbeitgeber, Angestellten, Agenten oder Vertreter der anderen Partei oder zum Joint-Venture-Unternehmen oder Partner der anderen Partei für irgendeinen Zweck.

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